3. Welche der Gesellschaften sind Personen-, welche Kapitalgesellschaften?
viz die Thema 3Personengesellschaftene OHG – Offene Handelsgesellschaft (v. o. s.)e KG – KommanditgesellschaftStille GesellschaftKapitalgesellschaftene AG – Aktiengesellschafte KGaA – Kommanditgesellschaft auf Aktiene GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung4. Was ist das Kennzeichnen von Personengesellschaften?e OHG, e KG
Personengesellschaften
5. Wann spricht man von Komplementär, Kommanditist, Aktionär und Genosse?Von Komplementär und Komanditist spricht man im Zusammenhang /v souvislosti/ mit der KG. In der KG haftet mindestens ein Komplementär unbeschränkt, während der Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage haftet. Dafür ist er an der Geschäftsführung nicht beteiligt.
Von Aktionär spricht man im Zusammenhang mit der AG. Die Aktionäre haften mit ihren Einlagen und haben das Recht auf einen Gewinnanteil, auf die Dividende.
Und Genosse ist ein Mitglieder der Genossenschaft.