Die Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Organ der Gesellschaft. In ihren Aufgabenbereich gehören:- Feststellung des Jahresabschlusses- Verteilung des Gewinns- Deckung von Verlusten- Beschlub von Satzungen Die Gesellschaft entsteht am Tage der Eintragung in das Handelsregister. 5. Welche Marteintrittsstrategien unterscheiden wir? Joint-Venture bedeutet eigentlich die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Partner aus verschiedenen Ländern stammen und zusammen ein neues eigenständiges Unternehmen gründen. Beide Partner sind an dem Unternehmen beteiligt. Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das wirtschaftlich, z. B. aufgrund von Besitz von Geschäftsanteilen, von einer anderen Unternehmung (Muttergesellschaft) abhängig ist. 100% Tochtergesellschaften sind voll im Besitz ihrer Muttergesellschaften.